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§ 1 Geltung der Bedingung
1.Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von der "Praxis
71" erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder
Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen,
wird bereits hiermit widersprochen, d. h. sie werden auch
dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang
bei uns ausdrücklich widersprechen.
2.Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur
wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
§2 Angebot und Vertragsabschluß
1.Die Angebote von der "Praxis 71" sind freibleibend
und unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche
Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen
oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt
für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung
auch durch Rechnung ersetzt werden.
2.Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige
Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und
stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar,
es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet.
3.Die Verkaufsangestellten von der "Praxis 71" sind
nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder
mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt
des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
4.Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein
Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.
§ 3 Preise
1.Soweit nichts anderes angegeben, hält sich die "Praxis
71" an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 5 Tage
ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in unserer
Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche
Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
2.Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart,
zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung,
zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen
Mehrwertsteuer ab Lager.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
1.Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht
ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine steht
unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung
durch Zulieferanten und Hersteller.
2.Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer
Gewalt und auf Grund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen,
die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich
machen und nicht von uns zu vertreten sind ( hierzu zählen
insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche
Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen,
nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handeslverkehrs,
Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder
Art, Verkehrsstörungen), gleichgültig ob diese Ereignisse
bei der "Praxis 71", deren Lieferanten oder deren
Unterlieferanten eintreten, berechtigen uns , die Lieferung
bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag - soweit noch
nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten.
Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum,
mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner
Vertragspflichten sich in Verzug befindet.
3.Wenn die Behinderung länger als 3 Montate dauert, ist
der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung ( mindestens
14 Tage) berechtigt, vom Vertrag - soweit nicht erfüllt
- ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert
sich in Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird die
"Praxis 71" von ihrer Verpflichtung frei, so kann
der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche
herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die "Praxis
71" nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich
benachrichtigt wurde.
4.Sofern die "Praxis 71" die Nichteinhaltung verbindlich
zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat und sich in
Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung
in Höhe von ¼ % für jede vollendete Woche
des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des
Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und
Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind
ausgeschlossen, es sei denn der Verzug beruht zumindest auf
grober Fahrlässigkeit von der "Praxis 71".5.
Die "Praxis 71" ist zu Teillieferungen und Teilleistungen
berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung
und Teilleistung als selbständige Lieferung.
§ 5 Annahmeverzug
1.Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers
ist die "Praxis 71" berechtigt, die Liefergegenstände
auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. die "Praxis
71" kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines
Lagerhalters bedienen.
2.Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer
an Allround Großhandel als Ersatz der entstehenden Lagerkosten
ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1 % des Kaufpreises,
höchstens jedoch 25EUR zu bezahlen. Bei Anfall höherer
Lagerkosten kann die "Praxis 71" den Ersatz dieser
Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern.
3.Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist
die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt,
die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die "Praxis 71"
die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadenersatz
wegen Nichterfüllung verlangen. Die "Praxis 71"
ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal
25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv
entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
§ 6 Liefermenge
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt,
verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt
der Allround Großhandel und dem Frachtführer schriftlich
angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur
oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie
Umhüllung und Verladung.
§ 7 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die
Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben
worden ist oder zwecks Versendung das Lager von der "Praxis
71" verlassen hat. Falls der Versand sich ohne unser
Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht
die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den
Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme
der Transportkosten durch die "Praxis 71" hat keinen
Einfluß auf den Gefahrenübergang.
§ 8 Gewährleistung
1. Die "Praxis 71" gewährleistet, daß
die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln
sind. Die Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden
Bestimmungen beträgt 6 Monate.
2.Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum.
Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt,
Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien
verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen,
so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel
hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit
der Mangel auf unsachgemäße Benutzung , Lagerung
und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff sowie das
Öffnen von Geräten zurückzuführen ist.
Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder
anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen
keine Gewährleistungsrechte aus.
3.Der Käufer muß uns die Mängel unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang
des Lieferungsgegenstandes, schriftlich mitteilen. Mängel,
die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser
Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich
nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
4.Im Falle einer Mitteilung des Käufers, daß die
Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangen
wir, daß das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue
Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer
und einer Kopie des Lieferscheins, mit dem das Gerät
/ Teil geliefert wurde, an die "Praxis 71", Gräfelfingerstrasse
59, 81375 München, zur Reparatur eingeschickt bzw. bei
ihr angeliefert wird. Die Geräte müssen frei eintreffen
und werden von uns unfrei wieder ausgeliefert, es sei denn,
daß die Transportkosten zum Auftragswert außer
Verhältnis stehen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen
oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen
in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich
auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten
Lieferungsgegenstände.
5.Schlägt die 3. Nachbesserung nach angemessener Frist
fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der
Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages
verlangen.
6.Bei Geräten bzw. Teilen, bei denen kein Fehler festgestellt
werden konnte, wird die "Praxis 71" den Überprüfungsaufwand
in Rechnung stellen.
7.Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen,
Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht für
Verschleißteile.
8.Gewährleistungsansprüche gegen die "Praxis
71" stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind
nicht abtretbar.
9.Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend
die Gewährleistung für Produkte und schließen
sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art
aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens
der "Praxis 71" vorliegt.
10.Unsere Gewährleistungspflicht entfällt, wenn
der Käufer oder ein von Ihm beauftragter Dritter Mängel
selbst beseitigt, oder die Beseitigung erfolglos versucht.
11.Jegliche Kosten, welche durch Reparaturen Dritter entstehen,
sind vom Käufer selbst zu tragen. Eine Kostenerstattung
kann nur, vor Reparatur durch einen Dritten, mit ausdrücklicher,
schriftlicher Genehmigung durch die "Praxis 71"
erfolgen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
1.Sämtliche gelieferte Ware bleibt bis zur Vollständigen
Bezahlung Eigentum von der "Praxis 71".
2.Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt
er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft
nicht, ist die "Praxis 71" berechtigt, die Vorbehaltsware
zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche
des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme
sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt
kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Abzahlungsgesetz
Anwendung findet.
§ 10 Zahlung
1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse,
per Nachnahme-bar, per Rechnung oder bei Abholung zahlbar,
soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich
unfrei, d. h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst,
Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich
etwas anderes vereinbart. Die Ware kann gegen eine geringe
Gebühr, bei Postversand (z.B. Wertpaket) gegen Transportschaden
versichert werden.
2. Die "Praxis 71" ist berechtigt, trotz anderslautender
Bestimmungen des Käufers, Zahlungen auf dessen ältere
Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden,
so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die
Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung
anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.
3.Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über
den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber
angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
4.Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt,
von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von
3 % über dem Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Sie
sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine
geringere Belastung nachweist.
5.Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer
in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen
aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns
Umstände bekannt werden, die geeignet sind die Kreditwürdigkeit
des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung,
Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens.
In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende
Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung
oder Sicherheiten auszuführen.
6.Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung
eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden
sind.
§ 11 Abtretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen,
sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt
haben. Sofern es sich nicht um generell unabtretbare Ansprüche
gem. § 8 Ziffer 7 dieser AGB (Gewährleistungsansprüche)
handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Käufer
wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen an der
Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots überwiegen.
§ 12 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung,
aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß
und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch
gegen unsere Erfüllung- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen,
soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln vorliegt.
§ 13 Geheimhaltung
Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang
mit den Lieferungen von der "Praxis 71" zugänglich
werdenden Informationen, die auf Grund sonstiger Umstände
eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von
der "Praxis 71"erkennbar sind und vertraulich zu
halten sind, unbefristet geheimzuhalten und sie - soweit dies
nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist -
weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner
Weise zu verwerten.
§ 14 Anwendbares Recht
1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten
Rechtsbeziehungen zwischen der "Praxis 71" und dem
Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, ist München Gerichtsstand für
alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar
ergebenden Streitigkeiten. Die "Praxis 71"ist jedoch
berechtigt, den Käufer an jedem anderen Gerichtsstand
zu verklagen. Weiterhin ist München Erfüllungsort
sowie Übergabeort im Sinne der Verpackungsverordnung.
2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder
eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die
Vertragsparteien in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten,
die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine
angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen,
die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend
entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
bleibt davon unberührt.
Informationen zum Fernabsatzgesetz (FernAbsG)
Nach den gesetzlichen Regelungen steht Ihnen laut § 3
Fernabsatzgesetz ( FernAbsG) ein Widerrufsrecht zu. Hierbei
ist folgendes zu beachten: Zunächst müssen Sie uns
Ihren Widerruf schriftlich, per Fax oder E-Mail mitteilen.
Dieses kann auch durch die Rücksendung der Ware erfolgen.
Das Widerrufsrecht steht Ihnen 14 Tage lang zu. Die Frist
beginnt mit der Ablieferung der Ware in Ihrem Hause, wenn
wir unseren gesetzlichen Informationspflichten nach §
3 FernAbsG bis zu diesem Zeitpunkt nachgekommen sind. Zur
Wahrung der Frist müssen Sie Ihren Widerruf oder die
Rücksendung der Ware rechtzeitig, d.h. nach Ablauf der
14 Tage, vornehmen. Die Rücksendung der Ware vor Widerruf
muss frei erfolgen. Diese sollte in Standardform der Rücksendung,
z.B. durch ein Postpaket, erfolgen. Natürlich können
Sie auch einen Termin mit uns zur Abholung der Ware vereinbaren,
hierüber müssen Sie uns rechtzeitig schriftlich,
per Fax oder E-Mail informieren. Wir bitten Sie darauf zu
achten, dass bei Rücksendungen die Ware vollständig
und einer geeigneten Umverpackung zurückgeschickt wird.
Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind: Auftrags- und Einzelanfertigungen
sowie als solche gekennzeichnete Aktionsware.
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